Regelungen zum gewerblichen Handel & Verkauf bei den Old Melle Trading Days

Stand: Januar 2015
Teilnahmebedingungen 
  • Am Handel können sowohl Händler mit Gewerbeschein oder Reisegewerbe teilnehmen.
  • Der Verkauf erfolgt auf eigene Gefahr der jeweiligen Person.
  • Händler mit Angeboten für Imbiss, Getränke und sonstige Versorgung gilt: Für die Einhaltung der geltenden hygienischen und Sicherheitsbestimmungen sowie gestattungsrechtlichen Anforderungen ist der Inhaber des Imbissbetriebes verantwortlich.
  • Alle nachfolgenden Festlegungen sind für alle am Markt teilnehmenden Personen bindend. Bei Nichtbefolgung kann durch den Veranstalter eine Teilnahme am Markt untersagt werden bzw. Abmahngelder zur Schadensregulierung erhoben werden.
  • Mit der Platzreservierung und Rechnung erhält jeder Händler eine Ausfertigung dieser Teilnahmebedingungen. Nach Eingang des unterschriebenen Beiblattes und Zahlungs- eingangs ist ein Vertrag zwischen dem Händler und der Old Melle Trading Company entstanden, welcher dann bindend ist.
Festlegungen zur Marktdurchführung 
  • Die Standplätze werden durch die Lagerleitung bzw. deren bevollmächtigte Veranstalter zugewiesen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht nicht. Eine Minderung der Standgebühr wegen des zugeteilten Platzes, Wetterbedingungen, Besucherzahl oder verkürzter Nutzung des Standplatzes durch den Aussteller ist ausgeschlossen. Eine Weiter- oder Untervermietung der angemieteten Standfläche ist nicht gestattet.
  • Verkaufszeiten sind, wenn nicht anders angegeben, 10:00 bis 18:00 Uhr. Der Aufbau der Stände und das Beschicken mit Ware sind bis zum Marktbeginn abzuschließen.
  • Der Aussteller hat seinen vollständigen Namen/Firma und seine Anschrift sichtbar an seinem Verkaufsstand anzubringen. Er ist für die Einholung sämtlicher etwaig erforderlicher Genehmigungen (z.B. aus Gewerbeordnung, Reisegewerbekarte) allein verantwortlich. Der Aussteller haftet allein dafür, dass an seinem Verkaufsstand sämtliche gesetzlichen und behördlichen Vorschriften (z.B. Unfallverhütung, Feuerschutz) eingehalten werden.
  • Der Aussteller trägt die Verkehrssicherungspflicht für seinen Verkaufsstand sowie die Flächen unmittelbar vor, an den Seiten und hinter dem Verkaufsstand. Von etwaigen Ansprüchen Dritter stellt der Aussteller den Veranstalter in diesem Zusammenhang frei.
  • Die Anfangszeiten werden je nach Art der Veranstaltung festgelegt. Eine Anfahrt auf das Veranstaltungsgelände am Tage vorher oder in der Nacht ist untersagt.
  • Bei Platzreservierungen – nur in Verbindung mit Vorkasseleistung – werden die Standplätze durch den Veranstalter mit dem Händler abgestimmt und am Tag der Veranstaltung bereitgestellt. Jeweils ab 10:00 Uhr entfällt für den Veranstalter die Reservierungspflicht.
  • Alle Händler haben nach dem Erreichen Ihres Standplatzes sofort die Zufahrtswege für nachfolgende Fahrzeuge frei zu halten, dies gilt auch für den Marktabbau. Das Aufstellen von Tischen u. ä. sowie Warenpräsentation in den Gängen (Kundenwegen) ist untersagt.
  • Ein Verlassen des Standplatzes vor Marktschluss ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlungen gehen alle Verantwortlichkeiten für Schäden an Personen und Sachen zu Lasten des Verursachers.
  • Der Aufbau ist täglich in der Zeit von07.00- 09.30 Uhr und nach 18.00 möglich. Der Abbau am Sonntag beginnt definitiv erst um 17.00 Uhr.
  • Feuerwehrzufahrten, Flucht- und Rettungswege oder sonstige Zufahrten dürfen weder mit Ware noch mit Fahrzeugen und/oder Anhängern verstellt werden.
  • Nach Beendigung der Veranstaltung müssen alle Teilnehmer den Platz spätestens bis 14.07.2014 14:00 Uhr verlassen. Ein Verbleib von Fahrzeugen, Anhänger, Wohnwagen, Ausrüstungen u. ä. ist nicht gestattet.
  • Ordnung und Sauberkeit sind von jedem Aussteller zu sichern, d. h., jeder Händler hat seinen Standplatz während des Marktes sauber zu halten und in einem ebenso sauberen Zustand zu verlassen. Für die „Müllentsorgung" hat jeder Teilnehmer selbst Sorge zu tragen. Ein Belassen von restlicher Ware und Müll ist verboten. Händlern, die ihren Standplatz nicht ordnungsgemäß verlassen, werden Abfallgebühren in Höhe von 10,- bis 75,- € berechnet.
  • Die Ausstellung und der Verkauf von pornografischen oder jugendgefährdenden Artikeln, rechtsextremen Material, Gegenständen mit verfassungsfeindlichen Symbolen, genehmigungspflichtigen Waffen und scharfer Munition, Arzneimitteln, Tieren sowie Gegenständen, die gegen das Urheberrecht verstoßen (z.B. Raubkopien) oder die den Verdacht von Hehlerware erwecken ist strengstens verboten. Bei Zuwiderhandlung ist der Veranstalter bzw. seine Beauftragten berechtigt, unter Einbehaltung entrichteten Gebühren den Verkaufsstand sofort zu schließen und den Anbieter des Geländes zu verweisen. Im Marktverkehr besteht Handelsverbot für alle Gegenstände die unter das Waffengesetz vom 01.04.2003, Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 73 fallen. Politische und religiöse Aussteller/Verkaufsstände sowie sind strengstens untersagt.
  • Die Verwendung von akustischen Mitteln (z.B. Radio, Lautsprecher) und/oder Film- und Musikabspielungen am Stand (z. B. CD) bedürfen der Erlaubnis des Veranstalters. Eine etwaige GEMA-Anmeldepflicht hat der Aussteller selbst zu prüfen und durchzuführen, für die Bezahlung der GEMA-Gebühren ist allein er verantwortlich. Kommt es zu Belästigungen, kann der Veranstalter den Betrieb jederzeit untersagen. Der Betrieb von Fernsehern und Laptops im Verkaufsbereich stört das Gesamtbild und ist daher verboten.
  • Weiterhin ist der Handel mit oder das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungsfeindlicher Organisationen gem. § 86 StGB unzulässig.
  • Für die Einhaltung von z. Zt. bestehenden gewerberechtlichen Regelungen im Warenverkehr ist jeder Händler selbst verantwortlich.
  • Um eine Überlastung des Stromnetzes zu vermeiden, ist der Betrieb elektrischer Heizgeräte nicht gestattet.
Fremdwerbung 
  • Die Verteilung von Werbematerial aller Art durch Personen oder Firmen ist bei der Lagerleitung genehmigen zu lassen. Werbung, welche ohne Genehmigung des Veranstalters verteilt wird, zieht einen sofortigen Platzverweis, nach sich.
Haftung 
  • Das Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung des Veranstalters gegenüber Ausstellern und Besuchern ist ausgeschlossen, außer bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der vom Aussteller oder Besucher eingebrachten Sachen/Waren. Alle Marktteilnehmer haften für die bei der Benutzung des Marktes entstehenden Schäden, die von ihnen oder ihren Mitarbeitern verursacht werden. Ansprüche aller Art gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen. Mit dem Betreten/Befahren des Marktgeländes gilt diese Marktordnung als anerkannt, sie ist an den Kassen einsehbar und erhältlich.
  • Der Veranstalter behält sich die Absage einer Marktveranstaltung vor. Bei Absage vor Marktbeginn wird die Standmiete dem Aussteller zurückerstattet. Erfolgt die Absage oder eine Verkürzung der Veranstaltung nach Marktbeginn z. B. aus wetterbedingten Gründen, erfolgt keine Rückerstattung der Standgebühr. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Ausstellers, egal aus welchem Rechtsgrund und in welcher Höhe (z. B. Verdienstausfall, Anfahrtskosten), gegen den Veranstalter sind in jedem Fall ausgeschlossen.
  • Das Befahren des Veranstaltungsgeländes mit Kraftfahrzeugen, Fahrrädern, Motorrädern ist ohne Erlaubnis des Veranstalters nicht gestattet. Auf dem Gelände gilt die StVO.
  • Der Veranstalter und seine Beauftragten üben das Hausrecht aus. Bei Nichtbeachtung der Geschäftsbedingungen/Marktordnung können Aussteller und Besucher des Geländes verwiesen und Hausverbot erteilt werden. Änderungen und Ausnahmeregelungen der Geschäftsbedingungen/Marktordnung bedürfen der Schriftform.
  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung am Ausstellungsgut, weder für Schäden noch für Verluste. Ebenso wird keine Haftung übernommen für Schäden oder Verluste, die durch Störung der Stromzufuhr, der allgemeinen Beleuchtung, Heizung, Reinigung und durch höhere Gewalt entstehen.

OLD MELLE TRADING COMPANY

Dirk Bohr